Baubetreuung, Baubegleitung und Generalunternehmerschaft

Grossbauprojekte

Bäder Bechthum ist Ihr kompetenter Partner für Großbauprojekte. Ob Baubetreuung, Baubegleitung oder Generalunternehmerschaft – wir bieten Ihnen individuelle Lösungen und eine professionelle Begleitung Ihres Bauvorhabens von der Planung bis zur Fertigstellung. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise und unser Know-how, um Ihr Bauvorhaben in sicheren Händen zu wissen.

Planungssichere Baubetreuung

Baubegleitung

Was beinhaltet die Baubetreuung / Baubegleitung von Bäder Bechthum?

Die Baubetreuung ist die Betreuung des Bauherrn während seines Bauvorhabens. Durch einen Baubetreuungsvertrag beauftragt und kümmert sich der Baubetreuer um die wirtschaftliche und technische Vorbereitung und Betreuung der Bauabwicklung sowie um die Bauausführung.

Die Baubetreuung von Bäder Bechthum unterstützt die Baugemeinschaft in allen Belangen rund um die Projektorganisation und die Finanzierung und klärt evtl. rechtlichen Fragen. Sie übernimmt oftmals die Moderation der Bauausführungsprozesse und berät hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung der Baugemeinschaft.

Der jeweilige Zuschnitt des Zuständigkeitsbereichs für die Baubetreuung durch Firma Bäder Bechthum, fällt letztlich immer individuell aus. Der Auftrag für die Baubetreuung kann unter anderem einer darauf spezialisierten Fachfirma, wie Firma Bäder Bechthum erteilt werden.

sämtliche Bauleistungen unter einem Dach

Generalunter­nehmerschaft

Was versteht man untern Generalunternehmerschaft?

Die Firma Bäder Bechthum als Generalunternehmer (GU) erbringt in der Regel und immer nach Absprache und Wunsch des Bauherrn, sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerkes. Das Bauwerk kann somit vom GU schlüsselfertig erstellt werden. (Schlüsselfertigbau). Diese Form des Bauvertrages als ein Typ des Werkvertrages wird als Generalunternehmervertrag bezeichnet.

Wesentliche Aufgaben von Bäder Bechthum als Generalunternehmers sind folgende: Technische, wirtschaftliche und zeitliche Koordination aller Bauleistungen der an der Bauausführung Beteiligten Firmen, die mögliche schlüsselfertige Erstellung von Bauleistungen, worin vor allem ein Vorteil für den Bauherrn liegt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat. Der GU im engeren Sinne muss dabei zumindest einen Teil der Bauleistungen im eigenen Unternehmen erbringen. Die übrigen Leistungen kann er an Subunternehmer weitergeben. Nicht zum Umfang der GU-Leistung gehören hingegen Planungsleistungen.

Generalunternehmer können große Baufirmen, Immobiliengesellschaften, Managementfirmen oder spezialisierte Fachfirmen, wie z. B. Firma Bäder Bechthum sein, die viele Ausführungsleistungen außer Haus geben. Bauherr bleibt jedoch der Auftraggeber. Der Auftraggeber hat den Vorteil, dass er die gesamte Ausführung nur über einen Bauvertrag beauftragt hat.